Weniger statt mehr Unabhängigkeit: Die Reform der medizinischen Dienste der Krankenkassen

Mitteilung: DGB

Nach Intervention des Koalitionspartners SPD und massiven Protesten der Gewerkschaften und der GKV-Krankenkassen ist ein kritischer Bestandteil des Reformgesetzes für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf den letzten Metern entfallen: Auch in Zukunft sollen ehrenamtliche Verwaltungsratsmitglieder der Krankenkassen in die Verwaltungsräte der MDK entsandt werden können. Zum Beschluss des Gesetzes im Bundestag sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, in Berlin:

„Das ist kein Grund zum Feiern, sondern ein Minimalerfordernis. Mit den Angriffen auf die Soziale Selbstverwaltung will Gesundheitsminister Spahn den Sozialstaat demontieren. Künftig dürfen ehrenamtliche Verwaltungsratsmitglieder im MD nur noch für zwei Amtszeiten nacheinander tätig sein und nicht mehr als ein weiteres Ehrenamt innehaben. Das ist eine Ohrfeige für die engagierten, hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen, die dort bisher tätig sind.

Das Politikverständnis von Herrn Spahn widerspricht offenbar dem Prinzip der Teilhabe in unserer Gesellschaft. Die Interessenvertretung der Leistungserbringer – zum Beispiel Krankenhäuser und Ärzte – in die Verwaltungsräte der MD zu integrieren ist mitnichten ein Schritt zu stärkerer Unabhängigkeit: Dass diejenigen, die vorrangig am Zugriff auf die Versichertengelder interessiert sind, sich in Zukunft selbst kontrollieren sollen, ist absurd.

Dieses Gesetz stärkt weder die Unabhängigkeit noch die Qualität der Arbeit der medizinischen Dienste, sondern dient einzig und allein der Verwirklichung der Durchgriffsfantasien des Gesundheitsministeriums auf Kosten der Sozialen Selbstverwaltung und der Solidargemeinschaft GKV.“


7.11.2019
Nora Neye
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

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