Weniger statt mehr Unabhängigkeit: Die Reform der medizinischen Dienste der Krankenkassen
Mitteilung: DGB
Nach Intervention des Koalitionspartners SPD und massiven Protesten der Gewerkschaften und der GKV-Krankenkassen ist ein kritischer Bestandteil des Reformgesetzes für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf den letzten Metern entfallen: Auch in Zukunft sollen ehrenamtliche Verwaltungsratsmitglieder der Krankenkassen in die Verwaltungsräte der MDK entsandt werden können. Zum Beschluss des Gesetzes im Bundestag sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, in Berlin: Weiterlesen
Die Anweisung des Arbeitgebers an eine Arbeitnehmerin, „sich unverzüglich zwecks Untersuchung an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenversicherung… zu wenden und mir eine Stellungnahme zum Untersuchungsergebnis vorzulegen“, geht ins Leere. Der Arbeitgeber kann den medizinischen Dienst nur über die Krankenkasse einschalten lassen. Die Weigerung der Arbeitnehmerin, einer solchen Anweisung Folge zu leisten, ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.