Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht
Mitteilung: DGB
Zum heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem Streiks auf oder vor dem Firmengelände zulässig sind, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:
„Heute ist ein guter Tag für die Beschäftigten und für ihr Grundrecht auf Streik. Mit dieser Entscheidung ist nicht nur für Amazon, sondern auch für andere Unternehmen die Lage geklärt: Das Hausrecht der Arbeitgeber reicht nicht so weit, dass damit das Streikrecht ausgehöhlt werden kann. Dass vor dem Werkstor gestreikt oder zum Streik aufgerufen wird, ist so alt und selbstverständlich wie das Streikrecht selbst – und wurde bislang von der großen Mehrheit der Unternehmen nicht in Frage gestellt. Weiterlesen