Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand – wegen dauernder Dienstunfähigkeit
Wir haben in der Rechtslupe folgenden Bericht gefunden: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand – wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
Erklärt werden u.a. die Dienstunfähigkeit, die Beurteilung der Dienstfähigkeit und die Rolle eines ärztlichen Atttestes. Rechtsbasis ist § 44 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes. Der Bericht bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht v. 16. November 2017 – 2 A 5.16
WIESBADEN – Rund 20 900 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2011 in den Ruhestand versetzt. Darunter waren rund 4 000 Lehrkräfte (19 %), die aufgrund von Dienstunfähigkeit in Pension gingen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 noch nie so wenige Lehrer/-innen aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.