Ehrenamtliche Helfer nicht immer über den Verein versichert

Miteilung: Anwaltauskunft

Berlin (DAV). Wer ehrenamtlich für einen Verein im Einsatz ist, steht dabei nicht automatisch unter Versicherungsschutz. Sind freiwillige Feuerwehrleute oder Fußballtrainer nicht über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert, haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Weiterlesen