Paracetamol und Johanniskraut verschreibungspflichtig
gsf – Das Bundesministerium für Gesundheit meldet, dass sich u.a. zum 1. April 2009 die Rezeptpflicht für bestimmte Arzneimittel ändert. So sind Tabletten und Kapseln mit den Wirkstoffen Paracetamol verschreibungspflichtig, die pro Packung mehr als zehn Gramm Wirkstoff enthalten. Arzneimittel mit Johanniskraut sind verschreibungspflichtig, wenn sie zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind. Die Neuregelung zu Paracetamol trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle einer Überdosierung häufig lebensbedrohliche Vergiftungszustände auf Grund von Leberschäden auftreten. Die Neuregelung zu Johanniskraut erfolgt im Hinblick darauf, dass ein gewisses Suizidrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Johanniskraut-Präparate, die ausschließlich zur Anwendung bei leichten depressiven Zuständen zugelassen sind, können weiterhin rezeptfrei erworben werden. Weitere Infos: http://www.bmg.bund.de