Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein – pauschale Kopftuchverbote unverhältnismäßig
Mitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. „Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen“. Weiterlesen