Bußgeldverfahren wegen verweigerter Teilnahme an Moscheebesuch – Oberlandesgericht lässt Rechtsbeschwerde nicht zu

Mitteilung: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Die Eltern eines Schülers, die ihren Sohn an einem Schultag nicht zur Schule schickten, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern, müssen das festgesetzte Bußgeld in Höhe von insgesamt 50 € zahlen. Der I. Senat für Bußgeldsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ließ die Rechtsbeschwerde der Eltern gegen das Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zu. Weiterlesen