Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament
Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht
Der grundsätzliche Leistungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 23.11.2017 entschieden. Weiterlesen