Kritik an Sexismus darf nicht zensiert werden

Mitteilung: freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.

Am 11.01.14 hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit einer einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt zensiert. Nachdem es an der Goethe-Universität Frankfurt zu sexualisierten Übergriffen gegen Frauen kam, wurden in einer studentischen Zeitung der Goethe Universität kritische Artikel über sogenannte Pick-Up-Artists veröffentlicht. Weil die ursprünglichen Vorwürfe des Beschwerdeführeres gegen Identifikation und Verdachtsberichtserstattung vor dem Landesgericht nicht ausreichten, um in die Pressefreiheit einzugreifen, wurden die Rechte der demokratischen studentischen Selbstverwaltung im Speziellen durch das Oberlandesgericht beschnitten. Weiterlesen