Bekenntnisschule: Religionsunterricht ist Pflicht
Eine katholische Schule darf einen muslimischen Schulanfänger ablehnen, wenn seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern. Der Schulleiter einer Bekenntnisgrundschule darf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung der Eltern mit der Teilnahme am Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten dieses Bekenntnisses abhängig machen.
Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 4. September 2013 – 19 B 1042/13
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 19/2013