Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

Mitteilung: Finanzgericht Düsseldorf

Eine Lehrkraft kann die Aufwendungen für einen so genannten „Schulhund“ anteilig von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14. September 2018 (Az. 1 K 2144/17 E) entschieden.

Die Klägerin ist Lehrerin an einer weiterführenden Schule. Sie setzt ihren privat angeschafften Hund im Unterricht als so genannten „Schulhund“ ein. In Abstimmung mit der Schulleitung begleitet der speziell ausgebildete Hund die Klägerin an jedem Unterrichtstag in die Schule. Im Rahmen einer tiergestützten Pädagogik wird der Hund in den Unterricht und die Pausengestaltung integriert. Die Schule wirbt aktiv mit diesem „Schulhundkonzept“. Weiterlesen

Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

Mitteilung: Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Mit Urteil vom 12. März 2018 (5 K 2345/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann. Weiterlesen