Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig
Mitteilung: Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Mit Urteil vom 12. März 2018 (5 K 2345/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann. Weiterlesen