Beamte: Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben Beamte Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs, den sie krankheitsbedingt bis zum Ruhestand nicht nehmen konnten. Der Anspruch ist beschränkt auf vier Wochen pro Jahr, wie es sich aus der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ergibt. Er erfasst also weder einen über 20 Tage im Jahr hinausreichenden Erholungsurlaub noch Arbeitszeitverkürzungstage oder Zusatzurlaube für Schwerbehinderte.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Januar 2013 – 2 C 10.12
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 4/2013