GEW: „Juristen wieder mal uneinig“

Beamtenstreik: "Höchstrichterliche Klärung dringend notwendig"

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat heute die gegen die verbeamteten Lehrkräfte verhängte Geldbuße für rechtmäßig erklärt. Die Sanktionierung verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Daran ändere auch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nichts. Die Beamten hätten nach "höchstrichterlicher Rechtsprechung" gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen. Damit widersprechen die Richter dem Urteil des VG Düsseldorf vom 16. Dezember 2010. … Den ganzen Text lesen

Quelle: PM v. 19.8.2011 – GEW Hauptvorstand