Beamtenrecht: Beamte dürfen nicht täuschen

Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist wegen arglistiger Täuschung zurückzunehmen, wenn der Beamte bei der amtsärztlichen Untersuchung aus Anlass seiner Lebenszeiternennung die Schwere einer Störung seiner psychischen Gesundheit und den Umfang einer zuvor durchgeführten ambulanten psychotherapeutischen Behandlung verharmlost, indem er darüber bewusst unvollständige Angaben macht.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse, Beschluss vom 25. September 2015 – 1 L 657/15.NW

Quelle: einblick.dgb.de – Nr. 18 v. 19.10.2015