Kinderarmut: VdK fordert eine Kindergrundsicherung

Mitteilung: Vdk

Nach einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren nur wenige Kinder und Jugendliche vom sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Bei der Umsetzung gibt es dem Verband nach große regionale Unterschiede bei den Verfahren zur Umsetzung, diese seien oft auch zu kompliziert. Die Ergebnisse der Studie kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Wir stimmen mit dem Paritätischen Gesamtverband überein: Es ist für Kinder und ihre Familien oft viel zu kompliziert, an die Leistungen des ‚Bildungs- und Teilhabepakets“ zu kommen. Die Verfahren für die Zuschüsse etwa für Sportvereine, Musikschulen oder Klassenfahrten sind oft undurchsichtig und zu bürokratisch. Viele Familien sind davon abgeschreckt und stellen erst gar keinen Antrag auf die Leistungen, obwohl sie ihren Kindern zustehen. Darüber hinaus sind die Leistungen zu niedrig.

Das ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ ändert an der Kinderarmut also gar nichts. Kinderarmut bekämpft man nur mit einem Bündel an Maßnahmen. So muss etwa der Regelsatz in der Grundsicherung für die Kinder erhöht werden. Die aktuellen Kinderregelsätze sind viel zu niedrig, sie müssen konsistent neu errechnet werden und mit den tatsächlich notwendigen Bedarfen für alters- und witterungsgerechte Bekleidung, gesunder Ernährung und Mobilität abgeglichen werden. Nur eine Neuberechnung der Kinderregelsätze kann die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen wirklich decken. Langfristig muss es darauf hinauslaufen, dass Kinder und Jugendliche eine eigenständige, materielle Sicherung in Form einer Kindergrundsicherung erhalten.“


8.10.2019
Sozialverband VdK Deutschland
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