Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen europarechtswidrig
(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage des Lebensalters für europarechtswidrig – Land muss nachzahlen
Mitteilung: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 11. Dezember 2012 das bis zum 31. März 2011 geltende Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt wegen Verstoßes gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot beanstandet und das Land verpflichtet, dem Kläger ca. 10.000,00 Euro Besoldung nachzuzahlen. … weiter
Quelle:
OVG LSA, Urteil vom 11. Dezember 2012 – 1 L 9/12 –
VG Halle, Urteil vom 28. September 2011 – 5 A 349/09 HAL –
Pressemitteilung Nr.: 017/2012 v. 13. 12.2012
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ovg
Weitere Links zum Thema: → Altersdiskriminierung: Mehr Geld auch für junge Beamte (Stiftung Warentest)
Anmerkung d. Red.: Wir empfehlen allen KollegInnen, die beabsichtigen, bei ihren jeweiligen Bezügestellen Nachforderungen einzureichen, vorher bei ihren Kreis- bzw. Landesverbänden der GEW oder anderer Verbände genauere Informationen einzuholen.