Kostenübernahme für Schulbücher
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger
Bericht: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Das Landessozialgericht hatte über den Fall eines Schülers zu entscheiden, der im Schuljahr 2005/2006 die 9. Klasse eines Gymnasiums besuchte und gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem Grundsicherungsträger bezog. … weiter