Inklusion und das Gymnasium
Juristische Anfragen und erste Antworten
von Hans Wocken
Die nicht unbeträchtlichen Mängel in der Umsetzung der schulischen Inklusion haben die einstige „Willkommenskultur“ gekippt. Eltern, Lehrer und Schulen, die vormals die schulische Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen als eine „gute Idee“ ansahen und begrüßten, sind angesichts der nennenswerten Umsetzungsprobleme enttäuscht, hegen nun Zweifel und Skepsis oder agieren sogar offen oder verdeckt gegen die schulische Inklusionsreform. Bei den Landtagswahlen 2017 in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein war Inklusion ein zentrales Wahlkampfthema.
Im April 2018 hat die eh aufgeregte und aufgekratzte Inklusionsdebatte einen neuen Höhepunkt erreicht. Auslöser war ein sorgfältig recherchierter Bericht in der Regionalzeitung „Weser-Kurier“, der im Lokalteil Bremen platziert war und deshalb keine umgehende Beachtung fand. Diesem ersten Bericht folgte schon zwei Tage später ein Artikel im publizitätsträchtigen SPIEGEL: „Gymnasium in Bremen: Schulleiterin verklagt Senat wegen Inklusion“.
Der folgende Beitrag dreht sich um die juristischen Fragen, die die Bremer Klage gegen Inklusion am Gymnasium aufwirft. … weiter mit dem Text zum Lesen am Bildschirm (pdf-Datei, 16 S.)
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