Berufsbildungsgesetz umfassend erneuern!

Mitteilung: DGB

Neben der Mindestausbildungsvergütung, die ab 2020 eingeführt werden soll, muss die Bundesregierung mit ihrer Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) dringend weitere Punkte anpacken. Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur BBiG-Novelle sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Mittwoch:

„Es ist gut, dass die Mindestvergütung für Azubis kommen soll. Die berufliche Bildung braucht mehr Wertschätzung, die sich auch in harten Euros für die Auszubildenden ausdrücken muss. Das ist aber nur ein wichtiger Schritt, um berufliche Bildung attraktiv zu machen – weitere müssen dringend folgen. Doch genau an diesem Punkt liefert die Bundesbildungsministerin nicht. Mehr Qualität in der Ausbildung, eine Aufwertung des Prüfer-Ehrenamts, die Einbeziehung insbesondere der dual Studierenden in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes – all diese Punkte sind im Gesetzesentwurf hinten runtergefallen. Der Bundestag muss in den parlamentarischen Beratungen kräftig nachlegen.

Wer die berufliche Bildung stärken will, muss sie für die Jugendlichen noch attraktiver machen. Dazu zählt, dass sie nicht mehr verpflichtet werden dürfen, nach langen Berufsschultagen in den Betrieb zu müssen. Die Freistellung für die Berufsschule muss daher klar und eindeutig – unabhängig vom Alter der Azubis – im Gesetz abgesichert werden. Das stärkt gerade auch die Grundidee der dualen Berufsausbildung.

Hunderttausende ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer warten auf die Aufwertung ihres Ehrenamtes. Gerade im Prüfungswesen steht ein Generationenwechsel an. Doch die Bundesregierung versäumt es, dieses Ehrenamt attraktiver zu gestalten. Viele Prüferinnen und Prüfer werden von ihren Betrieben nicht mehr freigestellt, die Arbeitsverdichtung nimmt zu. Deshalb muss die Bundesregierung die bezahlte Freistellung ins Gesetz aufnehmen. Damit wird das Prinzip „Praxis prüft Praxis“ wieder gestärkt.

Mit dem Dualen Studium hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich ein hybrides Studienformat etabliert. Mehr als die Hälfte der dual Studierenden profitiert auch beim betrieblichen Teil ihrer Ausbildung nicht von den Rechten des BBiG. Deshalb müssen dual Studierende in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes aufgenommen werden.“


PM v. 15.5.2019
Nora Neye
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de