Checklisten der IG Metall Jugend

ig-metall_jugend_logoDie IG Metall Jugend schreibt:

Unsere Checklisten helfen dabei, sich in jeder Situation einen ersten Überblick zu verschaffen, die ersten Schritte zu planen und weitere Informationen zu finden. Hier finden Sie alle Checklisten zu Themen der IG Metall Jugend im Überblick.

zu den Checklisten

Und das sind die Themen, die in den Checklisten bisher behandelt wurden:

  • Nach der Ausbildung: das ist jetzt wichtig
  • Checkliste für Azubis
  • Checkliste: E-Mail-Verkehr
  • Ratgeber Bildung: Ausbildung
  • Checkliste: Übernahme
  • Nicht übernommen?
  • Checkliste: Fortbildung
  • Checkliste: Studium ohne Abitur
  • Checkliste: Zweiter Bildungsweg
  • Bewerbung: So geht’s
  • Checkliste Ausbildungsqualität
  • Checkliste Betriebspraktikum
  • Freistellung für Nicht-JAVis

Liebe KollegInnen, wir empfehlen, die Checklisten an eure SchülerInnen und betreute Jugendliche weiterzugeben. Es ist eine optimale Gelegenheit, in den Schulen auf die Gewerkschaften aufmerksam zu machen.

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Wie gut wirst Du ausgebildet? Die Checkliste der IG Metall Jugend

ig-metall_jugend_logoDie Checkliste der IG Metall Jugend ist da. Selber lesen oder an die Schüler_innen weiterreichen:

Schlechte fachliche Anleitung, Überstunden oder ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen müssen – Gründe für einen frühzeitigen Abbruch der Ausbildung gibt es einige. Hast Du ein ungutes Gefühl auf der Arbeit? Dann prüfe anhand der folgenden Checkliste, wie es um die Qualität Deiner Ausbildung steht.

Aus diesen Bereichen stammen u.a. die Antworten:

  • Der betriebliche Ausbildungsplan
  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten
  • Überstunden
  • Was gehört noch zu einer guten Ausbildung?

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Berufsausbildung: Praktikum zählt nicht dazu

Nach dem Gesetz beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. November 2015 – 6 AZR 844/14

Quelle: einblick.dgb.de – gewerkschaftlicher Infoservice Nr. 22 v. 14.12.2015

Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

JustizMitteilung: Bundesarbeitsgericht

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. Weiterlesen

Berufsausbildung bringt rund 250.000 Euro

Mitteilung: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Bildung zahlt sich aus: Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, verdienen über ihr Erwerbsleben hinweg im Schnitt knapp 250.000 Euro mehr als Personen ohne Berufsausbildung und Abitur. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Für Abitur, Fachhochschul- oder Universitäts-Studium liegen die Bildungsprämien durchschnittlich bei rund 500.000 Euro, 900.000 Euro und 1.250.000 Euro. … weiter

Quelle: IAB/idw-online.de

Ausbildungsreport 2013: Ausbildungsmarkt ist gespalten

dgb-jugend_logo.gifMittteilung: DGB

Der Ausbildungsmarkt ist zunehmend gespalten, es bildet sich eine Zweiklassengesellschaft. Zu diesem Ergebnis kommt der achte Ausbildungsreport der DGB-Jugend.

„Ein Teil der Jugendlichen, vor allem jene mit gutem Schulabschluss, profitiert von der demografisch bedingten leichten Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt. Es fällt ihnen leichter als noch vor wenigen Jahren, einen Ausbildungsplatz zu finden. Für einen Teil der jungen Menschen dagegen erhöht sich das Risiko, dauerhaft aus dem Ausbildungsmarkt ausgeschlossen zu bleiben. Deutliches Anzeichen dafür ist der hohe Anteil junger Menschen ohne qualifizierenden Berufsabschluss. Dieses Problem wird uns in einigen Jahren in einer immer älter werdenden Gesellschaft, einholen“, erklärte DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller. … weiter

Ausbildungsreport downloaden

Ausbildungsplätze: Paradigmenwechsel notwendig

dgb.jpgMitteilung: DGB

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen zur Lehrstellensituation sagte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Mittwoch in Berlin:

„Von einem Bewerbermangel für Ausbildungsplätze in Deutschland kann nicht die Rede sein. Während der Ausbildungspakt offiziell von nur 7.700 unversorgten Bewerbern spricht, zählt er zum 30. September 2012 mehr als 160.000 junge Menschen als versorgt, die von der Bundesagentur für Arbeit als 'ausbildungsreif' eingestuft wurden, aber nur in Ersatzmaßnahmen – wie zum Beispiel Einstiegsqualifizierungen oder Praktika  – gelandet sind.

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Berufsausbildung: „Anlernverhältnis“ unzulässig

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildung fur einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll dies nicht vereinbart werden, kann auch ein Arbeitsverhältnis begrundet werden.

Es ist jedoch unzulässig, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis durchzufuhren, etwa einem „Anlernverhältnis“. Solche Verträge sind wegen des Gesetzesverstoßes nichtig. Wird trotzdem ein „Anlernverhältnis“ eingegangen, ist es wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Zu zahlen ist die fur Arbeitsverhältnisse ubliche Vergutung.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2010 – 3 AZR 317/08

Quelle: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) Nr. 14/10

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