Der Praktikumsbericht

gsf – In den 8. und 9. Klassen, manchmal auch bereits bin der 7. Klasse absolvieren die Schüler_innen ein Blockpraktikum von einer Woche , manchmal auch 14 Tage lang. Viele Lehrkräfte verlangen einen Praktikumsbericht von ihren Schüler_innen mit mehr oder weniger sinnvollen Arbeitsaufträgen. Oft wissen die S. gar nicht genau, was sie nun aufschreiben sollen. Sollen sich wiederholende Tätigkeiten immer wieder aufgeführt werden?

GRIPS Deutsch hat auf ARD alpha (ARD Bildungskanal) einen Film zu diesem Thema veröffentlicht. Am Beispiel eines Praktikums in einer Küche des Münchner Hofbräukellers wird aufgezeigt, was in einem Praktikumsbericht alles berücksichtigt und beschrieben werden soll. Praktikant_innen entwickeln im Gespräch – von kurzen Info-Filmausschnitten unterbrochen – die Regeln und Inhalte eines Berichts und erhalten viele Ideen, was sie notieren könnten.

Dauer des Films: 14 Minuten.

Empfehlenswert für den Einsatz im Unterricht mit der ganzen Klasse oder auch als Hilfestellung für Schüler_innen bei der häuslichen Vorbereitung.

Der Film ist in verschiedenen Qualitätsstufen zum Download vorgesehen oder kann direkt auf der Medienseite im Netz angesehen werden. Wer z.B. das XL-Format downloaden will, klickt auf XL (182 MB, 960x540px). Der Film öffnet in einem neuen Browserfenster. Jetzt ein Klick mit der rechten Maustaste auf den Film und „Video speichern unter“.

zur Filmseite auf ARD alpha

Berufsausbildung: Praktikum zählt nicht dazu

Nach dem Gesetz beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. November 2015 – 6 AZR 844/14

Quelle: einblick.dgb.de – gewerkschaftlicher Infoservice Nr. 22 v. 14.12.2015

Sozialhilfe: Fahrtkostenerstattung sichert Bildung

Der Träger der Sozialhilfe kann verpflichtet sein, die Fahrtkosten fur den Besuch einer Fachoberschule zu ubernehmen.

Der Fall: Die 17jährige Schulerin bezieht Leistungen der Grundsicherung. Sie beantragte beim zuständigen Landkreis die Übernahme der Kosten fur eine Busfahrkarte zur Fachoberschule etwa 13 km vom Wohnort entfernt und zum schulbezogenen Praktikum etwa 24 km entfernt. Die Kosten fur die Schulerjahresfahrkarte des Regionalen Nahverkehrsverbandes belaufen sich auf 736 Euro. Nach der Ablehnung durch den Landkreis beantragte die Schulerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mit ihrem Antrag hatte sie Erfolg. Weiterlesen

Praktikum kann Arbeitsverhältnis sein

Überwiegt in einem Praktikanten-Verhältnis die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck, ist der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und so zu vergüten.

Der Fall: Der Mann schloss eine als Praktikantenvertrag bezeichnete Vereinbarung. Die vertragliche wöchentliche Anwesenheitszeit betrug 38,5 Stunden, die Vergütung 200 Euro monatlich. Der Arbeitgeber stellte dem Mann für den Fall des erfolgreich absolvierten Praktikums einen Ausbildungsplatz für eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht. Der „Praktikant“ wurde in den Dienstplänen geführt und erbrachte die Tätigkeiten eines Wohnbereichshelfers. Nach Auslaufen der Vereinbarung bot der Arbeitgeber dem Mann keinen Ausbildungsvertrag an. Dieser klagte daraufhin für die Vertragslaufzeit die übliche Vergütung ein. Die Klage hatte Erfolg.

Das Arbeitsgericht: Auch wenn die Vereinbarung als Praktikum bezeichnet wurde, handelte es sich in Wirklichkeit um ein Arbeitsverhältnis. Der Mann war in den Betrieb eingegliedert und hatte nach Weisung examinierter Pflegekräfte zu arbeiten. Darüber hinaus bestand ein Missverhältnis zwischen der eigentlichen Ausbildungsdauer zum Altenpflegehelfer und der Dauer des angeblichen Praktikums. Da zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand, war die Vergütungsvereinbarung über monatlich 200 Euro unwirksam. Der Arbeitgeber muss die für einen Wohnbereichshelfer übliche Vergütung nachzahlen.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 19. November 2008 – 4 Ca 1187d/08

aus: einblick 2/2009, gewerkschaftlicher Infoservice

Was Lehrkräfte von PraktikantInnen lernen können

Über eine konstruktive Zusammenarbeit im „Schützengraben“
von Joscha Falck

Immer wieder wird im Rahmen der Verbesserung der Lehrerbildung diskutiert, was Lehramts-Studierende durch Beobachtung im Praktikum lernen können. Das Träge, das nicht anwendbare Wissen soll abgebaut und die Theorie mit der Praxis verknüpft werden. Der Auswege-Redakteur hat sich – auf eigene Erfahrungen zurückgreifend – Gedanken gemacht über die oft sperrige Zusammenarbeit mit den erfahrenen KollegInnen, über Theoriedefizite und warum eine konstruktive Zusammenarbeit wichtig wäre. … weiter