Konstituierung des Arbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Rechte

Viel vorgenommen hat sich der neu konstituierte bundesweite Arbeitsausschuss der Berufsverbote-Betroffenen am 7.Juni in Kassel. Es sollen nicht nur die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern aufgrund des „Radikalenerlasses“ von 1972 und entsprechende „Fälle“ bei damaligen Bundesbehörden (Bahn/Post/Zoll) aufgearbeitet werden. Mit neuen Initiativen will der Arbeitsausschuss darauf hinwirken, dass dieses Unrecht endlich aufgearbeitet, die Betroffenen rehabilitiert und entschädigt werden.

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«Bundesausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote» gegründet

Mitteilung: Bundesausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote

Die Bewegung gegen Berufsverbote im öffentlichen Dienst wird künftig ihre Arbeit verstärken und durch neue Strukturen noch wirkungsvoller gegen den Demokratieabbau bundesweit in Erscheinung treten. In den Räumen des ver.di-Bildungswerkes in Hannover wurde von Betroffenen am 14. April 2018 der «Bundesausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote» gegründet, dem neun Mitglieder angehören. Im Rahmen der eintägigen Konferenz wurde Bilanz über die bisherige Arbeit gezogen, und es wurden weitere wichtige Ziele für die kommende Periode diskutiert und beschlossen. So soll durch eine engere Vernetzung der Betroffenen, durch verbesserte Kooperation mit Gewerkschaften und demokratischen Bewegungen, insbesondere mit der jüngeren Generation, der derzeitigen politischen Rechtsentwicklung und dem Abbau demokratischer Grundrechte entgegengewirkt werden. Weiterlesen

Heidelberger Lehrer klagt gegen Verfassungsschutz

Verhandlungstermin am 20. 04. 2016 in Karlsruhe

Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy klagt gegen seine geheimdienstliche Überwachung durch den ‚Verfassungsschutz‘. In den Jahren 2004 – 2007 hatte das Kultusministerium Baden-Württemberg dem Lehrer Berufsverbot erteilt. Als Begründung wurde sein Engagement in antifaschistischen Gruppen – insbesondere in der Antifaschistischen
Initiative Heidelberg (AIHD) – angeführt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte das Berufsverbot schließlich für unbegründet und grundrechtswidrig. Csaszkóczy wurde daraufhin vom Kultusministerium verbeamtet, weil „keine Zweifel an seiner Verfassungstreue“ bestehen. Weiterlesen

Verfassungsschutz weiter außer Rand und Band

Bundesinnenministerium und Innenministerium Baden-Württemberg verhindern die gerichtliche Aufklärung der Überwachung des Heidelberger Lehrers Michel Csaszkoczy

Mitteilung: Prozessgruppe

Michael Csaszkoczy war in den Jahren 2004-2007 wegen seines Engagements in antifaschistischen Gruppen nicht als Lehrer eingestellt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte dieses Berufsverbot letztinstanzlich als Grundrechtsverletzung verurteilt. Das Land Baden-Württemberg hatte ihn daraufhin als Lehrer übernommen – zwischenzeitlich auch verbeamtet -, weil „keine Zweifel an seiner Verfassungstreue mehr“ beständen.

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Radikalenerlass und Berufsverbote – Eine zeithistorische Einordnung – Vortrag

gsf – GEW-Veranstaltung "40 Jahre Radikalenerlass" in Göttingen, 17. März 2012 zum Thema:

"Radikalenerlass und Berufsverbote – Eine zeithistorische Einordnung" von Prof. Wolfgang Wippermann

Der Vortrag von Wolfgang Wippermann dauert etwas über 27 Minuten und bietet eine historische Beschreibung und eine politische Bewertung des Radikalenerlasses.

Originallink:http://www.youtube.com/watch?v=ilKQ1jO-gx8

GEW: „Demokratisches Engagement stärken statt Gesinnungsschnüffelei“

Bildungsgewerkschaft zum 40. Jahrestag des Radikalenerlasses

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt Politik in Bund, Ländern und Kommunen anlässlich des 40. Jahrestages des Radikalenerlasses am Samstag, demokratisches Engagement zu fördern und die menschenunwürdige Gesinnungsschnüffelei gegen politisch aktive Menschen mit linker Orientierung zu stoppen. "Politik muss aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und demokratisches Denken in einer pluralistischen Gesellschaft zulassen und stärken. Radikalenerlass und Berufsverbote waren ein verhängnisvoller politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf. Er hat das Leben zahlreicher Menschen massiv beeinträchtigt, ihnen Berufs- und Lebenschancen genommen. Der Staat schuldet den Opfern bis heute eine Rehabilitation. Die Demokratie hat erheblichen Schaden genommen", sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Freitag in Frankfurt a.M.

Mehr als 20 Jahre nach dem Ende des Ost-West-Konflikts laute die Devise der Verfassungsschutzbehörden und vieler Politiker offenbar jedoch immer noch "Der Feind steht links." "Das eklatante Versagen der Sicherheitskräfte im Fall der rechtsextremistischen Zwickauer Terrorzelle fördert einen blinden Fleck gegenüber der Gefahr von rechts zu Tage", unterstrich Thöne. Es sei an Zynismus kaum zu überbieten, dass sich auch jene, die sich im Kampf gegen Rechts engagieren, einem Generalverdacht der Verfassungsuntreue ausgesetzt sähen. Der GEW-Vorsitzende forderte die Bundesregierung auf, die so genannte "Extremismusklausel" unverzüglich zu streichen. Als besorgniserregend bezeichnete Thöne darüber hinaus die Offensive von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gegen vermeintlichen "Linksextremismus" in den Medien. "Wer ein derartiges politisches Klima fördert, braucht dringend Nachhilfe in Geschichte. Frau Schröder sollte sich mit der erschreckenden Tatsache befassen, dass gut ein Fünftel der jungen Menschen unter 30 Jahren mit dem Begriff Auschwitz nichts anfangen kann."

Info: Durch einen Beschluss des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) und der Regierungschefs der Länder vom 28. Januar 1972 ist der Druck auf die politische Linke zu Beginn der 1970er Jahre deutlich verschärft worden. 3,5 (nach anderen Quellen 1,4) Millionen Regelanfragen beim Verfassungsschutz, 11.000 Verfahren wegen Tätigkeitsverbot, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 (nach anderen Quellen 1.100) Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern sowie 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst waren die Folge.

Pressemitteilung v. 27.1.2012
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
Pressesprecher
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt
www.gew.de

siehe auch den Aufruf in Auswege: 28. Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

28. Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

Aufruf

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass“. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen
und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet.

Im Freistaat Bayern gibt es immer noch die sog. „Regelanfrage“. Alle, die sich für den Öffentlichen Dienst bewerben incl. Lehramtsbewerber bzw. Lehrkräfte, müssen sich dieser Gesinnungsüberprüfung unterziehen. Auf der langen Ministeriums-Liste der „verdächtigten“ Organisationen findet sich auch die VVN / BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten).

Wir veröffentlichen den Aufruf der baden-württemberger Initiative mit Erstunterzeichnern (mit Dank an die GEW-Kollegin Eva Petermann aus Hof für die Übermittlung) und bitten um zahlreiche Weiterleitung des Aufrufs oder des Auswege-Links.

Aufruf lesen