Lernmittelfreiheit: Kopien sind auch kostenlos
Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen. Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 – 5 K 1790/08
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 14/2011
Eine Familie mit 10 schulpflichtigen Kindern kann vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) keine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern verlangen, wenn die ARGE für den Kauf ein Darlehen anbietet.