Lernmittelfreiheit: Kopien sind auch kostenlos
Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen. Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 – 5 K 1790/08
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 14/2011