Der UN-Migrationspakt – eine Übereinkunft, die zu nichts verpflichtet?
von Suitbert Cechura
Am 10. Dezember 2018 haben die Regierungen von über 160 Ländern in Marrakesch den UN-Migrationspakt per Akklamation angenommen (übrigens eine Woche später um einen Flüchtlingspakt ergänzt). Im Vorfeld dazu hatte es eine lebhafte Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit gegeben, vor allem darüber, ob dieser Pakt nicht eine Einladung an alle Elenden der Welt darstelle, „zu uns“ zu kommen. Die Merkel-Regierung beharrte darauf, dass der Pakt in keiner Weise in die Souveränität Deutschlands eingreife und „uns“ somit zu nichts verpflichte. Sie übernahm bei der Sache – in expliziter Absetzung vom Ausstieg der USA und anderer Staaten – die Federführung, da sich die Nation das einfach schuldig sei: „Die Unterzeichnung des Migrationspakts … zu verschieben, wäre eine doppelte Führungsschwäche, die sich Deutschland nicht erlauben darf.“ (Röttgen, CDU)1
Das wirft natürlich gleich die Frage auf, warum man einem Pakt zustimmt, der nicht bindend sein soll, gleichzeitig 23 Verpflichtungen aufführt und fast die ganze Welt in die Pflicht nehmen will. Da die von rechts – von der AfD, aber auch von CDU-Spahn – geschürte Auseinandersetzung mehr von Verdächtigungen und Beschwichtigungen geprägt war, hat sie nur wenig über den Charakter des Vertrags aufgeklärt. Das soll hier nachgeholt werden. … weiter
1 Siehe dazu auch Georg Schuster, Die „Willkommenskultur“ hat fertig, in: Auswege-Magazin vom 15.12.2018, https://www.magazin-auswege.de/2018/12/die-willkommenskultur-hat-fertig/.
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