30 Jahre Mauerfall – Wie lebten und arbeiteten Migrant*innen in der DDR?
Mitteilung: Technische Universität Berlin
In der Webdokumentation „Eigensinn im Bruderland“ des Zentrums für Antisemitismusforschung der TU Berlin berichten Zeitzeug*innen von ihren Erfahrungen als Migrant*innen in der DDR
Zwischen 1951 und 1989 studierten circa 70.000 junge Menschen aus über 125 Ländern in der DDR, etwa die Hälfte kam aus sogenannten befreundeten Staaten wie Vietnam, Mosambik, Kuba oder Chile. Neben Studierenden und politisch Verfolgten bildeten jedoch „ausländische Werktätige“ die größte Gruppe von Migrant*innen. Bilaterale Abkommen sollten ihnen eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung garantieren, doch die Realität sah nicht selten anders aus.
In der Webdokumentation „Eigensinn im Bruderland“ des Zentrums für Antisemitismusforschung (ZfA) der TU Berlin geben Zeitzeugeninterviews und animierte Illustrationen persönliche Einblicke in das Leben von Migrant*innen in der DDR. Akten der DDR-Behörden und Einführungstexte erläutern die politischen Hintergründe. … weiter
→ Direkt zur Webdokumentation: „Eigensinn im Bruderland“
Quelle:
www.tu-berlin.de
www.idw-online.de
Am 14.05.2019 wurde der Seawatch Kapitän Claus-Peter Reisch wegen einer angeblich fehlerhaften Registrierung des Rettungsschiffes „lifeline“ zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro in Valetta (Malta) verurteilt.
„Es ist gut für die geflüchteten Menschen aus Syrien, dass die Asylpraxis für sie nicht geändert wird. Es wäre völlig inakzeptabel, davon auszugehen, dass inzwischen eine Rückkehr nach Syrien möglich ist“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher heute, anlässlich der Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Leitlinien für die Anerkennung syrischer Flüchtlinge nicht zu verschärfen. Die Sicherheitslage sei weiterhin hochgradig instabil und nach wie vor drohe eine weitere Eskalation der Gewalt. Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Auslandshilfswerk Caritas international hatten mit Sorge beobachtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entscheidungen über Asylanträge eines beträchtlichen Teils von Schutzsuchenden aus Syrien seit einigen Wochen ausgesetzt hatte. Vorangegangen war eine Änderung der amtsinternen Leitsätze des BAMF, die insbesondere für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes relevant sind.