Inklusion und Konfusion – Was auf Hessens Schulen zukommt

von Johannes Batton

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Konvention „über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2007 unterschrieben. Dieses Übereinkommen verpflichtet in Artikel 24 (2) die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen. Seit 2009 ist dies in Deutschland Gesetz. Es muss also etwas passieren in unseren „allgemeinen“ Schulen, in denen bisher nur 17 Prozent der Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ zusammen mit anderen Kindern unterrichtet werden.

gsf – Johannes Batton beschreibt in seinem Aufsatz die Machenschaften des Hessischen Kultusministeriums und stellt fest, dass die Regelschule in Zukunft für alle Kinder zuständig sein werde und dass Klassen mit behinderten Kindern genauso groß sein können, wie alle anderen Klassen auch. Es geht u.a. um eine riesengroße "Sparschweinerei".

Diese Probleme sind natürlich nicht auf Hessen beschränkt. Der Autor zeigt sie am Beispiel Hessens auf. Wir tun gut daran, uns alle rechtzeitig damit auseinanderzusetzen. … weiter

Hinweis: Johannes Batton hat am 3.2.2011 eine Nachlese zu diesem Erstaufsatz verfasst. Download der Nachlese

 

Weiterer Aufsatz zum Thema Inklusion an Hessens Schulen:

Förderung muss gestaltet, nicht verwaltet werden. Kritik an der Praxis der bestehenden Form der integrativen Förderung – Ein Zwischenruf von Claus Heymann

Johannes Battons neuester Aufsatz zum Thema Inklusion vom 2.10.2012:

►Fehlstart in die Inklusion – Menschenrecht in Hessen unter Haushaltsvorbehalt