Nachlese zum Artikel „Inklusion und Konfusion – Was auf Hessens Schulen zukommt“

Der Artikel „Inklusion und Konfusion – was auf Hessens Schulen zukommt“ bezieht sich in seiner Kritik auf den Gesetzentwurf zur Regierungsanhörung aus dem September 2010.

Johannes Batton hat diese Nachlese zu seinem Erstaufsatz verfasst. Download der Nachlese

Wer den Erstaufsatz noch nicht kennt: Hier geht es zum Aufsatz „Inklusion und Konfusion – Was auf Hessens Schulen zukommt“

Weiterer Aufsatz zum Thema Inklusion an Hessens Schulen:

Förderung muss gestaltet, nicht verwaltet werden. Kritik an der Praxis der bestehenden Form der integrativen Förderung – Ein Zwischenruf von Claus Heymann

Schutz vor Kostenfallen im Internet

Neue Webseite www.vorsicht-im-netz.de gibt Verbrauchern wertvolle Tipps

Mittelung: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Surfen im Internet auf vermeintlich kostenlose Online-Angebote herein. Wie man Internet-Kostenfallen erkennen kann und wie man sich am besten verhält, wenn man in eine solche Falle getappt ist, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher auf der seit heute freigeschalteten Webseite www.vorsicht-im-netz.de.

"Wer weiß, wie solche Abofallen funktionieren, kann sich dagegen schützen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin. Als Reaktion auf die wachsende Zahl von Betrugsfällen im Internet hat das Bundesverbraucherministerium seine Informationsoffensive verstärkt.

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