GEW: „Sonderopfer von Beamten verfassungswidrig“

GEWBildungsgewerkschaft kündigt Musterklagen zum Besoldungsdiktat der Länder an / Rechtsgutachten von Prof. Battis

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M./Mainz – Sonderopfer von Beamtinnen und Beamten, die das Ziel verfolgen, öffentliche Haushalte zu sanieren, sind verfassungswidrig. Das stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag in Frankfurt a.M. fest. Sie widersprechen dem Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Besoldung, der per Grundgesetz geschützt ist. Die GEW stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis, das sie heute in Mainz vorgestellt hat. „Die GEW wird auf der Grundlage des Gutachtens Musterklagen für ihre Mitglieder führen“, kündigte Ilse Schaad, für Angestellten- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, während der Pressekonferenz an. Anlass für die Untersuchung war ein Beschluss der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus dem Jahr 2011, nach dem die Besoldung der Beamten von 2012 bis 2016 unabhängig von Inflation und Tarifabschlüssen jährlich jeweils lediglich um ein Prozent angehoben werden solle. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Beamtenbesoldungsgesetz in Rheinland-Pfalz ebenso wie die sog. Ausgleichszulage in Berlin verfassungswidrig seien.

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L-ego: Es geht weiter! 3.000 Berliner Lehrkräfte im Warnstreik

++++ Länder-Tariftelegramm 24.4.2013 ++++
 
Am Dienstag sind 3.000 Lehrerinnen und Lehrer an über 600 Schulen in Berlin dem Streikaufruf der GEW gefolgt, um für einen Tarifvertrag für angestellte Lehrkräfte (L-ego) zu demonstrieren. In einem offenen Brief fordern sie den Senat auf, endlich die Verantwortung zu übernehmen und mit der GEW Berlin in Tarifverhandlungen zu treten. Nach dem Scheitern von L-ego in der Tarifrunde 2013 hat die GEW angekündigt, nun verstärkt Druck auf die politisch Verantwortlichen in den Ländern zu machen.
 
Die Länder versuchen dem entgegenzutreten, indem sie behaupten, Tarifpartei sei einzig und allein die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Unter anderem mit dieser Begründung hatte das Land Berlin noch am Montag versucht, den Warnstreik durch eine einstweilige Verfügung zu Fall zu bringen. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat diesen Antrag jedoch in allen Punkten abgewiesen und damit den Berliner Lehrkräften das volle Streikrecht bestätigt.

httpv://www.youtube.com/watch?v=bu24O5HzwUc

Oliver Brüchert
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

GEW: „Kein Einstieg in Lehrertarifvertrag – Arbeitgeber wollten Lehrkräfte demütigen“

GEWBildungsgewerkschaft zum Ergebnis der Tarifrunde für die im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Potsdam – Als „Provokation“ bezeichnete die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das im Rahmen der Tarifrunde vorgelegte Angebot der Arbeitgeber zur Lehrereingruppierung. Dieses entsprach fast wörtlich dem Papier, das die GEW bereits in der Tarifrunde 2011 abgelehnt hatte. Deshalb ist es nicht zu einer Einigung über den Einstieg in einen Tarifvertrag für angestellte Lehrerinnen und Lehrer gekommen. „Die Arbeitgeber wollten die Lehrkräfte demütigen. Sie waren nicht bereit, auf das einseitige Bestimmungsrecht bei der Eingruppierung der Lehrkräfte zu verzichten“, erklärte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad nach Abschluss der Länder-Tarifrunde am Samstag in Potsdam. „Die Arbeitgeber waren nur zu einer vagen Verhandlungszusage bereit, die aber die Lehrkräfte in Sachsen, die in Deutschland ohnehin am schlechtesten bezahlt werden, ausgeschlossen hätte. Für eine mögliche Angleichung der Lehrkräfte Ost an West im Rahmen der Verhandlungen verlangten die Arbeitgeber schon jetzt, dass diese von den Lehrern selbst bezahlt werden soll – in Form einer ‚Gegenfinanzierung‘. Mit der Verhandlungszusage wollten sie die GEW gleichzeitig bis Ende 2014 in die Friedenspflicht zwingen. Wie vor vier Jahren weigerten sich die Arbeitgeber zudem, ein fixes Datum für den Abschluss eines Tarifvertrags festzulegen.“

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Unterrichtsmaterial zu den Tarifverhandlungen

gsf – Das siebenseitige Unterrichtsmaterial beginnt mit einem Infotext für die SchülerInnen (und LehrerInnen) über das ganze Tarifgeschehen. In einem Arbeitsblatt werden Fragen zum Text gestellt. Der Ablauf von Tarifverhandlungen kann in ein Diagramm eingetragen werden.

Den Abschluss des Materials bilden didaktische Hinweise. Texte und Fragen sind vom Niveau her für die Haupt-/Mittelschule/Realschule ausgelegt, können aber jederzeit auch im Gymnasium behandelt werden. Für die Förderschulen liegt das Material auch in Form einer OpenOffice/LibreOffice-Datei vor, um die Fragen bearbeiten zu können. Ab FöS9/HS 9 anpassbar.
Download als pdf-Datei   als Microsoft-Word-Datei    als OpenOffice/LibreOffice-Datei
(Bei den Dateien wurden im Februar 2013 Pfade angepasst, der Inhalt ist unverändert)


  Aktuelle Tarifverhandlungen – als konkrete Beispiele im Unterricht einsetzbar – Texte und Filme

Der Ablauf von Tarifverhandlungen lässt sich auch sehr gut anhand der Auseinandersetzungen in der Tarifverhandlung 2012 bzw. 2013 ergänzen: Filme, Interviews und Erklärungen in den Tariftelegrammen der GEW. Die einzelnen Teile sind auf den Seiten der GEW Ansbach und im Magazin Auswege veröffentlicht. Damit lassen sich Tarifauseinandersetzungen gut aktualisieren.

Hier sind die Links:

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