GEW: „Sonderopfer von Beamten verfassungswidrig“
Bildungsgewerkschaft kündigt Musterklagen zum Besoldungsdiktat der Länder an / Rechtsgutachten von Prof. Battis
Mitteilung: GEW Hauptvorstand
Frankfurt a.M./Mainz – Sonderopfer von Beamtinnen und Beamten, die das Ziel verfolgen, öffentliche Haushalte zu sanieren, sind verfassungswidrig. Das stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag in Frankfurt a.M. fest. Sie widersprechen dem Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Besoldung, der per Grundgesetz geschützt ist. Die GEW stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ulrich Battis, das sie heute in Mainz vorgestellt hat. „Die GEW wird auf der Grundlage des Gutachtens Musterklagen für ihre Mitglieder führen“, kündigte Ilse Schaad, für Angestellten- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, während der Pressekonferenz an. Anlass für die Untersuchung war ein Beschluss der rheinland-pfälzischen Landesregierung aus dem Jahr 2011, nach dem die Besoldung der Beamten von 2012 bis 2016 unabhängig von Inflation und Tarifabschlüssen jährlich jeweils lediglich um ein Prozent angehoben werden solle. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Beamtenbesoldungsgesetz in Rheinland-Pfalz ebenso wie die sog. Ausgleichszulage in Berlin verfassungswidrig seien.