Mitteilung: DGB
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das in Deutschland bestehende Beamtenstreikverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Streikrecht der nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht keine Kollision des deutschen Beamtenstreikverbots mit den völkerrechtlichen Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat ihr damit nicht die von uns erwartete Bedeutung zugesprochen. Der 2. Senat verwies darauf, dass die derzeitigen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen sowie das Alimentationsprinzip das fehlende Beamtenstreikrecht hinreichend kompensieren würden.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bedauert die Entscheidung sehr und hält an der Auffassung fest: „Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das auch nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten zustehen muss. Leider sieht das Bundesverfassungsgericht dies anders. Einer gesamten Statusgruppe dieses Recht zu verweigern, ohne nach zu erfüllender Aufgabe zu differenzieren, ist für uns auch nach der heutigen Entscheidung nicht nachvollziehbar. Für die nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten, zum Beispiel in den privatisierten Unternehmen oder auch in vielen Verwaltungsbereichen, bedeutet dies erstmal, dass ihnen auch weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sieht man sich die negative Entwicklung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an, so ist nicht verständlich, warum den Betroffenen ein effektives Mittel zur Verbesserung ihrer Situation verwehrt wird.“
PM v. 12.6.2018
Maike Rademaker
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
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