Welche Therapie der Legasthenie hilft, welche nicht?

Mitteilung: Klinikum der Universität München

Legasthenie ist mit 5-7% eine der häufigsten Lernstörungen, an der nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene leiden. Oft wird die Legasthenie erst spät erkannt, die Kinder und ihre Familien sind meist auf sich allein gestellt, da sich niemand für die außerschulische Förderung zuständig fühlt. … weiter

Quelle: Klinikum Unui München/idw

Konzentration auf das Wesentliche – Wie Dopamin hilft, relevante von irrelevanten Reizen zu trennen

Mitteilung: Leibniz-Institut für Neurobiologie

Unsere Ohren sind ständig auf Empfang und nehmen Wichtiges genauso wie Unwichtiges wahr. Um Ordnung in das akustische Chaos zu bringen, muss das Gehirn auswählen, welche Information bevorzugt verarbeitet werden soll.

Wie das geschieht, haben Magdeburger Neurobiologen herausbekommen. … weiter

Quelle: Leibniz-Institut für Neurobiologie/idw

GEW kritisiert Ablehnung des Streikrechts für Beamte

Bundesverwaltungsgericht weist die Revision der GEW zum Streikrecht für Beamte ab

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Leipzig – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) kritisiert, das Streikrecht für Beamte abzulehnen.

„Wir werden mit der Streikrechtsfrage jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, kündigte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Gehrke am Donnerstag in Leipzig an. „Wir erkennen an, dass sich die Richter intensiv mit der komplexen Sachlage auseinandergesetzt und die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ausdrücklich gewürdigt haben. Gleichzeitig bedauert die GEW, dass das BVerwG seine Spielräume nicht ausgeschöpft hat.  Wir hoffen, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe trägt.“

Die GEW hatte gegen eine Disziplinarmaßnahme geklagt, die gegen eine verbeamtete Lehrerin verhängt worden war, weil diese 2009 an einem Streik teilgenommen hatte.

Info:
Nachdem die GEW die schriftliche Urteilsbegründung erhalten hat, kann sie innerhalb eines Monats das Bundesverfassungsgericht anrufen. Damit wird dann eine dritte Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht anhängig und der deutsche Rechtsweg ist ausgeschöpft. Sollte auch das Bundesverfassungsrecht ein Streikrecht für Beamte ablehnen, werden die Richter des EGMR in Strasbourg über diese Frage entscheiden.

Der Fall: Eine verbeamtete Lehrerin hatte 2009 im Rahmen der Tarifrunde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder an drei Tagen an Warnstreiks teilgenommen. Ziel der Streiks war unter anderem, das Verhandlungsergebnis für den Tarifbereich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Daraufhin verhängte die Behörde als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro. Gegen die Sanktion hat die Beamtin mit Rechtsschutz der GEW vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf geklagt. Das VG sah im Dezember 2010 in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen die jüngere Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Streik für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Damit war das VG von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsprechung, die ein allgemeines Streikverbot für alle Beamtinnen und Beamte annimmt, abgewichen (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O). Über die Berufung, die das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt hatte, hat das OVG Münster am 7. März 2012 (OVG Münster, Az: 3d A 317.11.O) entschieden und die Berufung zurückgewiesen. Das BVerwG hatte am 2. Januar 2013 über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden und die Revision zugelassen. Am 27. Februar 2014 fand nun die mündliche Verhandlung statt.

PM v. 27.2.1214
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
ww.gew.de

 

Einmal kriminell, immer kriminell?

Wissenschaftler der Universität Göttingen untersuchen Rückfallquote von Straffälligen

Mitteilung: Georg-August-Universität Göttingen

Wissenschaftler der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg haben anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister untersucht, ob sich Straffällige nach einer Strafsanktion oder einer Entlassung aus der Strafhaft legal bewähren, also nicht mehr rückfällig werden.

Das Ergebnis: Für die meisten bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis. Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte, der strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen werden erneut straffällig.  … weiter

Quelle: Uni Göttingen/idw

Gespräche zur Entgeltordnung für Lehrkräfte heute in Berlin fortgesetzt

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Heute haben die GEW und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in einer dritten Gesprächsrunde Fragen einer möglichen tariflichen Entgeltordnung für Lehrkräfte beraten. Es ging darum, zu klären, ob es eine Grundlage dafür gibt, dass in ergebnisorientierten Verhandlungen ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss erzielt werden kann.

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Altersvorsorgewirksame Leistungen

Die IG Metall Jugend hat auf ihrer Seite einen interessanten Bericht über "AVWL – Altersvorsorgewirksame Leistungen: Als Azubi schon fürs Alter sparen" veröffentlicht. Gut geeignet zur Weitergabe an SchülerInnen:

Schon mal was von AVWL gehört?

Wer mit der Ausbildung im September 2013 gestartet ist, hat am 1. März Anspruch auf AVWL. Was das ist? Damit können Azubis mit monatlich 13,29 Euro extra vom Chef schon jetzt fürs Alter sparen. Und wenn sie noch ein paar Cent im Monat drauf packen, haben sie später ein nettes Extrasümmchen zusammen. Am besten gleich die JAV oder den Betriebsrat fragen. Den ganzen Bericht lesen

Über „Soziale Erschöpfung“

Publikation beim Beltz Juventa Verlag erschienen

Mitteilung: Fachhochschule Erfurt

Prof. Dr. Ronald Lutz von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Erfurt hat ein neues Buch mit dem Titel „Soziale Erschöpfung. Kulturelle Kontexte sozialer Ungleichheit“ veröffentlicht, das in der Reihe Edition Soziologie des Beltz Juventa Verlags erschienen ist. … weiter

Nur echte Gefühle lohnen sich

Forscher der Universität Jena zeigen, dass im Dienstleistungssektor nur ehrliche Freundlichkeit nützt

Mitteilung: Friedrich-Schiller-Universität Jena

Die Wünsche des Kunden im Blick haben und dabei immer lächeln: Für Mitarbeiter im Einzelhandel und in Dienstleistungsunternehmen gehört das zum Alltag. Denn ob der Kunde etwas kauft, hängt entscheidend auch davon ab, ob er zuvorkommend bedient wurde. Aber manchmal nützt auch das schönste Lächeln nichts, nämlich dann, wenn es nur gespielt ist. Das haben Wissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena gemeinsam mit Kollegen aus Münster und Australien jetzt empirisch nachgewiesen. … weiter

Quelle: Uni Jena/idw-online.de

Online-Beratungsprogramm „Das andere Leben“

Das Online-Beratungsprogramm „Das andere Leben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Hilfen bei einer Tendenz zur suchtähnlichen Nutzung von Computerspielen und Internetangeboten:

Computer, Internet & Co. sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen die elektronischen Medien zum Kommunizieren, Spielen, Einkaufen, Musikhören, Videogucken und vieles mehr.

Manche User tauchen dabei völlig ab. Sie verlagern einen Großteil ihrer Freizeit auf die Beschäftigung mit Computerspielen oder dem Internet. Das verursacht Stress mit den Eltern oder Probleme in der Schule, mit dem Studium oder im Beruf.

Das Programm „Das andere Leben“ unterstützt dich dabei, die richtige Balance zwischen der virtuellen und der realen Welt zu finden. Probiere es doch einfach aus. Es ist kostenlos.

… zum Programm "Das andere Leben"

Schweizer Volksabstimmung „Gegen Masseneinwanderung“

Kommentar von Petra Bendel, Zentralinstitut für Regionenforschung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

„Gegen Masseneinwanderung“ stimmte eine hauchdünne Mehrheit von 50,3 Prozent bei der Volksabstimmung, die von der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP) initiiert wurde. Die Schweizer Regierung muss nun die Zuwanderungsbegrenzung umsetzen. Die Europäische Union reagierte als wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz bereits mit Kritik auf das Votum, da dieses das Prinzip des freien Personenverkehrs zwischen der EU und dem Alpenland verletze. … weiter

Quelle: FAU/idw-online.de

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