„Grundbildung weltweit stärken!“

Bildungsgewerkschaft GEW zum „Weltalphabetisierungstag“: „Wir brauchen verlässliche Strukturen in der Grundbildung“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt die Bundesregierung mit Blick auf den „Weltalphabetisierungstag“ am Samstag, die UNO-Mitgliedstaaten stärker als bisher zu unterstützen. Nur so sei das Ziel „Grundbildung für alle Menschen“ zu erreichen. Dieses hatten die Vereinten Nationen als erstes Unterziel einer inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung für alle und einer Förderung des lebenslangen Lernens im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele beschlossen. So würden auch die Gleichstellung der Geschlechter sowie die soziale, politische und wirtschaftliche Beteiligung der Frauen gefördert. „Die Bildungsgewerkschaft setzt sich für eine Grundbildung ein, die über Lesen und Schreiben hinausgeht. Grundbildung muss auch der persönlichen und beruflichen Entfaltung sowie der politischen und kulturellen Teilhabe an der Gesellschaft dienen“, betonte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M. Den 6,2 Millionen so genannten funktionalen, erwachsenen Analphabeten in Deutschland öffne sich der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe viel zu langsam. „Wir brauchen vielfältige öffentliche Angebote, die die Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz vor Ort abholen. Neben betrieblichen Maßnahmen können Grundbildungszentren an Volkshochschulen entscheidende Schritte leisten, wenn sie personell und finanziell gut ausgestattet sind“, sagte Tepe. Weiterlesen

Wozu muss jemand richtig schreiben können, wenn er nichts zu sagen hat?

von Brigitte Pick

Immer wieder geistern die Analphabeten durch die Medien, zeigt man sich bemüht, klagt an, will helfen, die Zahlen senken. Seit Anfang des Jahres läuft bundesweit eine Medienkampagne, um für das Problem zu sensibilisieren.

Ändern tut sich seit Jahrzehnten nichts, da die Institution, die sich darum scheren müsste, das Problem des funktionalen Analphabetismus ignoriert und mit schlechten Noten segnet. … weiter

©Foto: Gerd Altmann/www.pixelio.de

 

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Anspruch auf Einbürgerung nach Ermessen ohne Kenntnisse der deutschen Schriftsprache?

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 27.5.2010

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass auch nach den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) seit 1999 eine Einbürgerung nach Ermessen (gemäß § 8 StAG{1}) abgelehnt werden kann, wenn der Ausländer Deutsch nicht lesen kann. Dies gilt auch für Analphabeten, die – wie der Kläger – nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht lesen können und auch in ihrer Muttersprache keine Kenntnisse der Schriftsprache haben.

Der Kläger ist im Jahre 1970 in der Türkei geboren. Er reiste 1989 mit seiner Ehefrau in das Bundesgebiet ein und ist als Asylberechtigter anerkannt. Er ist Analphabet. Seit 1995 ist er im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Die Beklagte lehnte den im Jahr 2002 gestellten Einbürgerungsantrag ab, weil der Kläger Deutsch nicht lesen und schreiben könne. … weiter