Kündigung wegen Austritt aus der Kirche
Mitteilung: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Die 1953 geborene Klägerin ist seit 1991 für den Beklagten tätig, der eine Einrichtung der evangelischen Kirche betreibt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes – Innere Mission und Hilfswerk – der Evangelischen Kirche in Deutschland Anwendung. Nach § 36 der Arbeitsvertragsrichtlinien liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere bei groben Achtungsverletzungen gegenüber der Kirche, ihrer Diakonie oder bei Austritt aus der Kirche vor. Die Klägerin war zuletzt mit Verwaltungs- und Rezeptionstätigkeiten beschäftigt. Im Laufe des Jahres 2017 trat sie aus der Kirche aus. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis hierauf mit Schreiben vom 11.07.2017 fristlos. Weiterlesen