„Bildungsinseln für Gutverdiener“

 

Am 23.1.2019 erschien im  gewerkschaftlichen Online-Debattenmagazin Gegenblende der nachfolgend verlinkte Aufsatz von Thomas Gesterkamp. Eine Leseempfehlung:   

Bildungsinseln für Gutverdiener
Immer mehr Kinder von Eltern aus der Mittelschicht gehen auf Privatschulen, vor allem im Osten Deutschlands. Das führt zu sozialen Spannungen. Die Landesregierungen dürfen daher nicht einfach jede Gründung gestatten, sondern sollten sorgfältig prüfen, ob private Schulen wirklich gebraucht werden. Den ganzen Text lesen


siehe dazu auch:

 

Genehmigung von Privatschulen: Bundesländer missachten Grundgesetz

Schulpolitik und Verwaltungspraxis zementieren soziale Abschottung privater Schulen

Mitteilung: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH

Die Bundesländer missachten Vorgaben des Grundgesetzes über die Genehmigung von Privatschulen. Die laut Verfassung verbotene „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ an Privatschulen wird durch die Schulpolitik und Verwaltungspraxis unterlaufen. Die vom Grundgesetz beabsichtigte soziale Durchmischung der Privatschulen findet nicht statt. Das belegen Michael Wrase und Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) in einer Studie, die jetzt in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht erschienen ist. … weiter

Quelle: www.wzb.eu/de/idw-online.de

Grundgesetz erlaubt monoedukative Privatschulen

Hinweis der Red.: Weitere Links mit Informationen nach der Pressemitteilung ►

Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes das Recht einschließt, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, d.h. nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Durch den Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt.

Das beklagte Bildungsministerium des Landes Brandenburg versagte dem Kläger, einem privaten Schulträger, die Genehmigung, in Potsdam ein privates Jungengymnasium als Ersatzschule zu errichten. Das Ministerium verwies allein auf die monoedukative Ausrichtung der Schule, die im Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau stehe. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Bildungsministeriums zurückgewiesen. Die geplante Schule kann nach Schulform sowie nach Art und Dauer des Bildungsgangs öffentliche Schulen im Lande Brandenburg ersetzen. Die nach dem Grundgesetz für die Ersatzschulgenehmigung darüber hinaus erforderliche Gleichwertigkeit hinsichtlich der Lehrziele setzt zwar unter anderem voraus, dass der private Schulträger im Rahmen des Unterrichts das Erziehungsziel der Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler beachtet. Private Schulträger dürfen aber Methoden und Organisationsformen des Unterrichts grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten. Die Einschätzung des Klägers, eine Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler sei auch bei monoedukativer Unterrichtsgestaltung möglich, hat das Bildungsministerium hinzunehmen. Eine Genehmigungsversagung wäre nur zulässig gewesen, wenn diese Einschätzung im Widerspruch zu einem im Wesentlichen gesicherten, in der Fachwelt weitgehend anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand stünde. Dies ist jedoch nach der tatrichterlichen Würdigung durch die Vorinstanz, die aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden ist, nicht der Fall. Das brandenburgische Bildungsministerium ist daher verpflichtet, das Genehmigungsverfahren fortzusetzen und die übrigen einschlägigen Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen.

BVerwG 6 C 6.12 – Urteil vom 30. Januar 2013

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 3 B 24.09 – Urteil vom 08. September 2011
VG Potsdam 12 K 1013/07 – Urteil vom 19. Juni 2009

Quelle:
PM v. Nr. 4/2013
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
 04107 Leipzig
www.bverwg.de

Weitere Links mit Informationen zu diesem Urteil:

► rbb Nachrichten: Gericht: Brandenburg muss Jungenschule erlauben (inkl. Audio- und Videobeitrag)

taz: Schule ohne Mädchen ist zulässig

Der katholischen Laienorganisation Opus Dei nahestehend: Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.

Förderschulen: Staatliche Schule geht vor

Behinderte Kinder haben Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Kann der besondere sonderpädagogische Bedarf in einer staatlichen Förderschule erbracht werden, so muss der Sozialhilfeträger das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule nicht übernehmen.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. November 2010, L 9 SO 7/09

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 6/2011

Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland

Bereicherung oder Gefährdung des öffentlichen Schulwesens?

gsf – In der Schriftenreihe des Netzwerk Bildung (Friedrich-Ebert-Stiftung) hat Manfred Weiß eine Studie über Privatschulen veröffentlicht.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Privatschulen
  • Privatschulen im Spiegel der Statistik
  • Privatschulen nach Trägersorganisationen
  • WIe finanzieren sich Privatschulen?

Die Broschüre kann kostenlos downgeloaded werden: http://www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=07833&ty=pdf

Ausweg Privatschulen? Was sie besser können, woran sie scheitern.

Fueller_ausweg_privatschulen.gifRezension des gleichnamigen Buches von Christian Füller

von Hans Grillenberger

Fragt man einen traditionellen Gewerkschafter, wie er über Privatschulen denkt, wird er standesgemäß vielleicht ähnlich antworten wie der Vorsitzende des Schulausschusses des Berliner Bezirks Kreuzberg, der befürchtet, dass eine Privatschule zu „kannibalistischen Effekten“ für staatliche Schulen führen würde.
Der Bildungsjournalist Christian Füller zitiert diese deftige Ablehnung eines SPD-Politikers in seinem Buch „Ausweg Privatschulen? – Was sie können, woran sie scheitern“.
Um es gleich vorwegzunehmen: Füller räumt gründlich auf mit solch gängigen Vorurteilen gegenüber Privatschulen, die mit Begriffen wie „Schnöselschule“, „elitär “ oder „Profitmacher“ häufig verdammt werden. … weiter

Privatschule – ein klares „Jein“

Das unentschiedene Plädoyer eines Vaters anonymer Verfasser

"Die Debatte um die gute Schule wird seit PISA und der Kritik der OECD am deutschen Schulsystem zunehmend heftiger. Immer mehr Eltern sehen in der Privatschule einen Ausweg aus der Misere. Fast jede Woche wird in Deutschland eine neue Privatschule gegründet, sogar von Prominenten wie der Sängerin Nena in Hamburg." So beginnt der engagiert und authentisch geschriebene Aufsatz eines betroffenen Vaters über das staatliche Schulsystem und seine zum Teil unsäglichen "Missstände". Der Autor formuliert offen seine Erwartungen an eine für ihn positive Schule und misst seine Vorstellungen am Angebot von Privatschulen. … weiter