Burn-out? Selber schuld!

„Zivilisationskrankheiten“ und ihre Ursachen

von Johannes Schillo

Wie das Auswege-Magazin am 2. September 2018 meldete, ist es jetzt amtlich: Das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 27.4.2018, L 3 U 233/15 1) hat festgestellt, dass psychische Erkrankungen aufgrund von Stress keine Berufskrankheiten sind. Denn – so die Begründung des Gerichts – im Falle von Erkrankungen, die möglicherweise auf Stress zurückzuführen seien, fehle es an den erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Insbesondere im Zusammenhang mit Burn-out und Depressionen werde eine Vielzahl von möglichen Ursachen diskutiert. Gilt also auch hier die Maxime, dass ein gesunder Lebensstil (nicht rauchen, wenig trinken, viel bewegen…), d.h. die individuelle Entscheidung im Umgang mit den unvermeidlichen Risikofaktoren der modernen Zivilisation die Krankheit verhindert? Dazu ein Kommentar von Johannes Schillo. … weiter

1 https://www.magazin-auswege.de/2018/09/stress-verursacht-keine-berufskrankheit/. Daraus die zitierten Passagen des Gerichtsurteils.


©Foto: Titel des neuen Buches von Suitbert Cechura, auf das sich Johannes Schillo in seinem Kommentar bezieht. Die Buchdaten befinden sich in der pdf-Datei im üblichen Auswege-Infokasten für Bücher. 

Psychische Erkrankungen: Stress verursacht keine Berufskrankheit

Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten. Denn im Falle von Erkrankungen, die möglicherweise auf Stress zurückzuführen sind, fehlt es an den erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Insbesondere wird im Zusammenhang mit Depressionen eine Vielzahl von möglichen Ursachen diskutiert.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. April 2018 – L 3 U 233/15


Quelle: www.dgb.de/einblick – Gewekschaftlicher Info-Service Nr. 9 v. September 2018

Anerkennung eines Dienstunfalls wegen Schadstoffbelastung

gsf – Von der hessischen GEW (Jürgen Jäger, GEW Wiesbaden) wurde uns die Kopie eines Urteils übermittelt, das auf den ersten Blick "merkwürdiger" nicht sein kann. Es handelt sich um ein Dienstunfall-Verfahren eines Berufschullehrers an der Staatlichen Berufsschule Rothenburg, Außenstelle Dinkelsbühl, im Landkreis Ansbach vom 27. Februar 2002.

"Schon einige Tage her" haben wir von der Redaktion gesagt. Dennoch wolten wir das Urteil veröffentlichen. Warum?

Der Kläger war Fachlehrer  an der oben genannten Berufsschule und hielt Unterricht im Kunststoffbereich. Seit 1994 war er dienstunfähig erkrankt. Der erkrankte Lehrer hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bezirksfinanzdirektion Ansbach, geklagt, dass die Erkrankung als Dienstunfall anerkannt wird. Es handelt sich um das Einatmen von Lindan, PCB und Formaldehyd während der Dienstzeit.

Das Urteil ist wenig bekannt – wir veröffentlichen es auf diesem Wege noch einmal. Möge es so manchem Kollegen helfen, der vielleicht mit ähnlichen Problemen befasst ist. Die Qualität der Kopie ist bei einigen Seiten nicht berauschend, aber lesbar. ….Download des Urteils