Die Großhirnrinde lernt von Anfang an mit

Tübinger und Münchner Forscher untersuchen, wie Hirnregionen bei der Gedächtnisbildung zusammenarbeiten

Mitteilung: Eberhard Karls Universität Tübingen

Bei jedem neuen Erlebnis wird unser Gehirn vor eine schwierige Aufgabe gestellt: Es muss flexibel genug sein, um neue Informationen in kurzer Zeit aufnehmen zu können, aber auch stabil genug, um sie für lange Zeit zu speichern. Außerdem sollten neue Gedächtnisinhalte alte nicht überschreiben oder verändern.

Das Gehirn löst diese Aufgabe, indem es Gedächtnisinhalte in zwei separaten Speichern ablegt: im Hippocampus, einem plastischen Kurzzeitspeicher mit großer Kapazität und schneller Aufnahmefähigkeit, und in einem Teil der Großhirnrinde, dem sogenannten Neokortex. Dieser nimmt zwar Informationen langsamer auf, schützt sie aber dafür dauerhaft und ohne Überschreibung anderer Inhalte. Forscher vom Institut für Medizinische Psychologie und Verhaltensneurobiologie der Universität Tübingen haben nun gemeinsam mit Münchner Wissenschaftlern erforscht, wie diese beiden Systeme beim Lernen zusammenarbeiten. … weiter

Die Mühsal der Eigenverantwortung

von Stefan Oehm

Im August 1975 kam es in Erfurt zu gewalttätigen Übergriffen auf algerische Vertragsarbeiter. Ein fremdenfeindlicher Vorfall, der von der Führung der DDR ebenso unter den Tisch gekehrt wurde wie der Mord an zwei Kubanern in Merseburg 1979 und all die anderen Taten, die sich dort in den 70er und 80er Jahren ereigneten. Es konnte ja nicht sein, was nicht sein durfte. Schließlich baute man in internationaler Solidarität gemeinsam am großen proletarischen Projekt „Sozialismus“. Und da hatte man längst jene völkisch-atavistischen Denk- und Verhaltensstrukturen überwunden, die dem kapitalistischen Bruder im Westen noch zu eigen waren.

Denkste. Wo keine selbstkritische Aufarbeitung stattfindet, kann auch nichts überwunden werden. Das Gegenteil war der Fall: Diese Denk- und Verhaltensstrukturen überlebten und manifestierten sich in weiten Teilen der Bevölkerung unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. … weiter

 

Weitere Texte von Stefan Oehm im Magazin Auswege

 

Sozialpsychologe Immo Fritsche zur Angst nach dem Anschlag von Berlin

Mitteilung: Uni Leipzig

Nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt, bei dem am Montagabend 12 Menschen starben, wächst die Verunsicherung in der Bevölkerung. Welche Folgen könnte das Attentat für das soziale Verhalten der Deutschen haben? Wie sollten sie mit ihrer Angst umgehen? – Immo Fritsche, Professor für Sozialpsychologie an der Universität Leipzig, gibt Antworten auf diese Fragen. … weiter

Quelle: www.uni-leipzig.de

Falschnachrichten: „Das Strafrecht stößt hier an seine Grenzen“

Mitteilung: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Falschnachrichten sind zum großen Schreck geworden: Durch die sozialen Medien verbreiten sie sich rasend schnell im Internet und finden dort ebenso schnell viele Menschen, die sie glauben. Aktueller Fall: Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat nun wegen einer Falschmeldung Strafanzeige gestellt. Ihr sei ein Zitat in den Mund gelegt worden.

Doch ist die Bestrafung der Verbreitung von Falschnachrichten im Strafgesetzbuch überhaupt geregelt? Und wie sieht es bei der Verwendung von Bots aus? Auf diese und weitere Fragen antwortet Rechtswissenschafter Prof. Dr. Christoph Safferling an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im Interview. … weiter

Quelle: fau.de/idw-online.de

Das ändert sich ab Januar 2017: Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden durch Agenturen für Arbeit betreut

Mitteilung: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.

Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die derzeit knapp 80.000 Kundinnen und Kunden selbst müssen nichts unternehmen. Ab Januar 2017 wenden sie sich dann bei persönlichen Änderungen (neue Anschrift, Arbeitsaufnahme, etc.) an ihre jeweilige Agentur für Arbeit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information auch an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge (z. B. auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten) bearbeitet künftig die Agentur für Arbeit.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten baldmöglichst eine Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch verschickt.

PM v.  19.12.2016
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
www.arbeitsagentur.de

Wie man trotz Unerfahrenheit gute Entscheidungen treffen kann

Mitteilung: Universität Bayreuth

Damit in einer schwierigen Situation eine gute Entscheidung getroffen wird, sollten möglichst viele Ziele und Handlungsalternativen bewusst in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen werden. Fehlende Erfahrung kann auf diese Weise ausgeglichen werden.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Bayreuther Wirtschaftswissenschaftlers Dr. Johannes Siebert. … weiter

Quelle: Uni Bayreuth/idw-online.de

GEW verlangt mehr Anstrengungen für Bildung

Bildungsgewerkschaft zum Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes

Mitteilung: GEW Hauptrvorstand

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bund, Länder und Kommunen gemahnt, ihre Anstrengungen für ein qualitativ besseres und zukunftsfähiges Bildungssystem deutlich zu steigern. „Auf dem Dresdener ‚Bildungsgipfel‘ haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten 2008 vereinbart, ab 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung und Forschung zu investieren. Sieben Prozent in Bildung und drei in Forschung. Von diesem Ziel sind wir nach wie vor weit entfernt“, sagte GEW-Bildungsfinanzierungsexperte Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, mit Blick auf den Bildungsfinanzbericht, den das Statistische Bundesamt am Donnerstag veröffentlicht hat. Weiterlesen

GEW: „Pensionierungszahlen sollten Weckruf sein: Länder müssen sich um Lehrkräftenachwuchs kümmern“

Bildungsgewerkschaft zur Veröffentlichung der Daten des Statistischen Bundesamtes: Warnung vor Lehrkräftemangel

GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M./Wiesbaden – „Die hohe Zahl der Pensionierungen von Lehrkräften muss ein Weckruf für die Landesregierungen sein: Tut mehr für den Nachwuchs, sonst bluten unsere Schulen aus“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Donnerstag mit Blick auf die Zahlen, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht hat. „Die wichtigsten Bausteine einer konzertierten Aktion, um auch weiterhin guten Unterricht qualifizierter Lehrkräfte sicher zu stellen: gleiche Bezahlung an allen Schulformen, die frühe Spezialisierung auf Schultypen beenden, Aus- und Weiterbildung besser ausstatten, umfassender Qualifizierungsanspruch für Quer- und Seiteneinsteiger sowie bessere Arbeitsbedingungen, damit die Lehrkräfte gesund bleiben und nicht vor dem Ruhestand aus dem Beruf aussteigen müssen“, betonte Tepe. Weiterlesen

Die Psychologie der Essattacken

Mitteilung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

Bis zu drei Prozent der Erwachsenen leiden hierzulande darunter. Offiziell ist sie seit 2013 als psychische Erkrankung anerkannt. Dennoch weiß man bisher nur wenig über ihre neurowissenschaftlichen Grundlagen: Die Binge-Eating-Störung, die häufigste Essstörung überhaupt, bei der die Betroffenen unter regelmäßigen Essanfällen leiden.

Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig haben nun herausgefunden, dass Betroffene unter generellen Entscheidungsschwierigkeiten leiden, auch unabhängig vom Essen. Das spiegelt sich auch in ihrer Hirnaktivität wider. … weiter

Quelle: www.cbs.mpg.de/idw-online.de

Übernahme der Kosten eines Schulbegleiters für ein Kind mit Down-Syndrom in einer „Inklusionsklasse“

Mitteilung: Bundessozialgericht

Der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des Bundessozialgerichts hat am 9. Dezember 2016 entschieden, dass der zuständige Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen hat, wenn ein wesentlich geistig behindertes Kind aufgrund der Behinderung ohne Unterstützung durch einen solchen Begleiter die für das Kind individuell und auf seine Fähigkeiten und Fertigkeiten abgestimmten Lerninhalte ohne zusätzliche Unterstützung nicht verarbeiten und umsetzen kann.

Insoweit handelt es sich nicht um den Kernbereich allgemeiner Schuldbildung, für den allein die Schulbehörden die Leistungszuständigkeit besitzen. Im Rahmen des Nachrangs der Sozialhilfe ist lediglich Voraussetzung, dass eine notwendige Schulbegleitung tatsächlich nicht von diesen übernommen beziehungsweise getragen wird.

Az.: B 8 SO 8/15 R


Pressemitteilung Nr. 25/16 v. 9.12.2016
Pressestelle
Bundessozialgericht
http://www.bundessozialgericht.de

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