Ick hab‘ heut‘ frei!

von Gabriele Frydrych

Im Kindergarten: Tim und Yannick sind in ihr Spiel vertieft. Sie haben einen Zoo gebaut und müssen noch winzige Elefanten, Zebras und Eisbären in winzigen Gehegen unterbringen. Tims Mutter wird ungeduldig. „Komm jetzt, Tim, wir müssen noch schnell einkaufen!“ Tim schiebt zwei Affen über den Fußboden: „Ich will aber erst noch mit Yannick fertig spielen!“

Die Mutter schaut in ihr Smartphone und antwortet: „Du kannst doch Yannick am Donnerstag zu uns einladen. Da ist dein Freundetag.“ Yannicks Mama kommt mit ihrem Timer dazu: „Donnerstags kann er leider nicht, da hat er seinen Segelkurs.“

Schade. Tim und Yannick müssen ihr Spiel abbrechen. Yannick wird im SUV zum Kinder-Yoga gefahren. Am Zaun der Kita steht Emma, klammert sich an einen Pfosten und kreischt. Wie jede Woche will sie nicht zum Klavierunterricht. … weiter


Bild von Augusto Ordonez auf Pixabay

Homeoffice und flexible Arbeitszeiten: Väter machen Überstunden, Mütter auch – und kümmern sich zusätzlich mehr um die Kinder

Mitteilung: Hans-Böckler-Stiftung

Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken.

Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten.

Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. … weiter


Quelle: www.boeckler.de

Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen in beide Richtungen

Mitteilung: IZA – Institut zur Zukunft der Arbeit

Mehr als sechs Stunden ihrer Freizeit verbringen Beschäftigte in Deutschland pro Woche im Schnitt mit beruflichen Aktivitäten. Umgekehrt entfallen durchschnittlich mehr als vier Stunden der formellen Arbeitszeit auf private Erledigungen.

Das geht aus einer repräsentativen Befragung im Rahmen der Studie „Arbeiten in Deutschland“ hervor, die das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) gemeinsam mit dem Karrierenetzwerk XING durchführt. … weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.iza.org

Ehrenamt: Bildung macht den Unterschied

Mitteilung: Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fast die Hälfte der Jugendlichen in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr ehrenamtlich engagiert. Dabei zeigen sich allerdings gravierende Unterschiede zwischen den Bildungsschichten mit zum Teil problematischen Folgen. Dies belegt eine repräsentative Studie der Universität Würzburg.

Sie organisieren Kindergottesdienste, gehen zur Jugendfeuerwehr oder leiten Pfadfindergruppen: 44,9 Prozent aller 14- bis 15-Jährigen in Deutschland haben sich im vergangenen Jahr ehrenamtlich engagiert. Das sind deutlich mehr, als bislang angenommen wurde. … weiter

Quelle: PM v. 14.7.2011 – Uni Würzburg / idw

Weitere Aufsätze, die sich mit dem Thema beschäftigen

91 Prozent aller Deutschen finden freiwilliges Engagement wird immer wichtiger

Gute Taten, die sich lohnen

Kinder und Jugendliche ohne Schutz auf Reiterhof

horseriding.gifKinder und Jugendliche, die ihre Freizeit auf einem Reiterhof verbringen, stehen bei der Versorgung der Pferde und beim Stalldienst in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, denn sie werden bei diesen Tätigkeiten nur in Ausnahmefällen wie ein Beschäftigter tätig. Sie wollen vielmehr in enger Beziehung zu Pferden gemeinsam mit anderen ihre Freizeit verbringen. Dabei wird der enge Kontakt mit den Tieren nicht nur beim Reiten hergestellt, sondern gerade auch bei deren Versorgung.
Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Dezember 2007 L 1 U 56/06

aus: einblick 2/2009, gewerkschaftlicher Infoservice