Sozialhilfe: Keine Beihilfe für Schulbücher

schulbuch.gifEine Familie mit 10 schulpflichtigen Kindern kann vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) keine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern verlangen, wenn die ARGE für den Kauf ein Darlehen anbietet.

Der Fall: Geklagt hatten zwei Kinder und die Mutter einer dreizehnköpfigen Großfamilie, die für jedes ihrer 10 schulpflichtigen Kinder 40 Euro Lernmittelbeitrag im Jahr zahlen sollte. Außer der Erwerbsminderungsrente des Vaters und dem Kindergeld erhielt die Familie eine monatliche Regelleistung von 1339,99 Euro. Die ARGE hatte sich bereit erklärt, der Familie ein Darlehen mit niedriger Tilgung von monatlich 50 € zu gewähren. Die Klage auf eine nicht rückzahlbare Beihilfe hatte keinen Erfolg. Weiterlesen

Gesetzliche Unfallversicherung: Streit auf dem Heimweg ohne Schutz

Wer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn damit hat er seinen versicherten Heimweg von der Arbeit mehr als nur geringfügig unterbrochen und eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2009 – S 5 U 298/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 21/09

Klage gegen Ethikunterricht in Berlin abgewiesen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte deutsches Verfassungsgerichtshof-Urteil
aus: DerStandard.at

Straßburg – Eine Grundrechtsklage gegen den Ethikunterricht an Schulen in Berlin ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Kläger, ein evangelisches deutsches Elternpaar und ihre 16-jährige Tochter aus Berlin, hatten mit der Religions- und Gedankenfreiheit argumentiert und eine Befreiung ihrer Tochter vom Pflichtfach Ethik gefordert.

Das neue Berliner Schulgesetz von 2006 bevorzuge keine spezifische Religion und nichts hindere die Beschwerdeführerin daran, dem evangelischen Religionsunterricht in ihrer Schule zu folgen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofes … den ganzen Artikel lesen

Fristlose Kündigung nach Raucherpausen und Zuspätkommen im Betrieb

  • Wer trotz Abmahnung wiederholt Pausen im betrieblichen Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen, riskiert die fristlose Kündigung. Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14. September 2009 – 3 Ca 1336/09
  • Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Nicht immer hilft ein ärztliches Gutachten, wonach man wegen einer psychischen Störung nicht in der Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Juni 2009 – 3 Sa 22/07

aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 17/09

Kündigung nach Exmatrikulation rechtmäßig

gsf/einblick – Wird ein Student als "studentische Hilfskraft" eingestellt, muss er auch dem Studium nachgehen. Wird der Studiosus exmatrikuliert, ist eine Kündigung des Jobs als "studentische Hilfskraft" aus personenbedingten Gründen gerechtfertigt. Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 18.9.2008 – 2 AZR 976/06.

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 17/08

Verstoß wird geahndet

In den städtischen Kindergärten Baden-Württembergs ist es den Fachkräften verboten, im Dienst Kopftuch zu tragen. Der Verstoß einer muslimischen Erzieherin gegen dieses Verbot berechtigt den Arbeitgeber dazu, eine Abmahnung zu erteilen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19. Juni 2009 – 7 Sa 84/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 12/09

Schule und dann?

kindergeld.gifKindergeld für volljährige Kinder
Bericht: Bundesagentur f. Arbeit

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate ein Studium, eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen. … weiter

Private Notizen reichen nicht aus

Private Aufzeichnungen genügen nicht als Nachweis von Überstunden. Vielmehr muss der Arbeitgeber die Aufzeichnungen gegengezeichnet haben oder der Arbeitnehmer zumindest beweisen können, dass der Arbeitsgeber von den Überstunden gewusst und sie auch gebilligt hat. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.2.2009 – 6 Sa 337/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 9/09

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