Förderschulen: Staatliche Schule geht vor

Behinderte Kinder haben Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Kann der besondere sonderpädagogische Bedarf in einer staatlichen Förderschule erbracht werden, so muss der Sozialhilfeträger das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule nicht übernehmen.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. November 2010, L 9 SO 7/09

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 6/2011

Schuldienst: Klassenfahrt keine Privatangelegenheit

Ein angestellter Lehrer, der auf einer Klassenfahrt mitfährt, hat Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.

Der Fall: Die Klassenlehrerin einer 10. Klasse in Nordrhein-Westfalen beantragte die Genehmigung einer Studienfahrt nach Berlin. In dem von ihr unterschriebenen Antragsformular für eine Dienstreisegenehmigung erklärte sie formularmäßig den Verzicht auf die Erstattung der Reisekosten. Insgesamt zahlte die Lehrerin für die
Fahrt, die Übernachtung und Verpflegung sowie den Besuch eines Musicals 234,50 Euro, von denen sie von der Schule 28,45 Euro erstattet bekam. Den Differenzbetrag klagte sie erfolgreich ein.

Das Landesarbeitsgericht: Die angestellte Lehrkraft im nordrhein-westfälischen Schuldienst hat bei Durchführung einer genehmigten Klassenfahrt Anspruch auf Erstattung der Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz. Dies sieht zwar die Möglichkeit des Verzichts vor, darauf kann sich das beklagte Land aber nicht berufen, wenn die Verzichtserklärung unter Verletzung der dem Bediensteten geschuldeten Fürsorgepflicht erwirkt worden ist. Dieser Fall liegt vor, weil die Genehmigung der Klassenfahrt nach der Richtlinie des Schulministeriums davon abhängig gemacht worden ist, dass die Lehrkraft zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekosten verzichtet.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 3. Februar 2011, 11 Sa 1852/10

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 6/2011

Diakonie: ver.di begrüßt Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zum Streikrecht

Mitteilung: ver.di Bundesvorstand

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hat nun auch das Arbeitsgericht Hamburg Streiks in Einrichtungen der Diakonie für rechtmäßig erklärt. „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal: Koalitionsfreiheit und Streikrecht machen auch vor diakonischen Einrichtungen nicht halt“, würdigte Ellen Paschke, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Entscheidung. Damit hätten deutsche Gerichte binnen weniger Wochen zum zweiten Mal die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt.

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Neues Ausländerrecht ist integrationsschädlich

Mitteilung: AWO Bundesverband

„Die geplanten Änderungen im Ausländerrecht beweisen einmal mehr, das die Bundesrepublik ein Einwanderungsland ist, das aber am liebsten keines sein möchte“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die geplante Gesetzesänderung, die heute im Bundestag beschlossen werden soll. „Die Bundesregierung täte besser daran, zuverlässige und kontinuierliche Integrationsstrukturen aufzubauen und diese dann zu erhalten. Das Gesetzesvorhaben zielt jedoch auf die so genannten „Integrationsverweigerer“ ab, denen wir in unserer Praxis so gut wie nie begegnen. Hier wird in erster Linie Wahlkampf auf Kosten derjenigen betrieben, die sich am wenigsten wehren können“, bemängelt Döcker weiter.

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GEW Bayern zum „Kruzifix-Urteil“: Jetzt keine polemischen Debatten!

Bericht: GEW Bayern

Nun herrscht also Klarheit: Die einzelnen Staaten haben einen Ermessensspielraum, was das Anbringen religiöser Symbole in Klassenzimmern betrifft. Die Verpflichtung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, ist nicht rechtswidrig. Ein langer Rechtsstreit ist endlich entschieden.

Dazu Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern: "Wir hätten uns ein anderes Urteil vom EUGH gewünscht. Wir haben erwartet, dass es den Betroffenen überlassen wird, demokratisch einen Konsens zu finden, was das Anbringen religiöser Symbole im Klassenzimmer betrifft.

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Streitfall Babyklappe

Mitteilung: Deutscher Ethikrat Berlin

Ein Jahr nach Veröffentlichung seiner Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe diskutierte der Deutsche Ethikrat mit Vertretern aus Praxis, Medien und Politik, welche Entwicklungen es seither gab.

Im November 2009 hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, die gesetzliche Grundlage für eine vertrauliche Kindesabgabe zu schaffen und die illegalen, aber bislang geduldeten Angebote von anonymer Geburt sowie Babyklappen aufzugeben. Begleitend sollten die öffentlichen Informationen über die bestehenden umfangreichen legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- oder Konfliktsituationen verstärkt werden. … weiter

Quelle: PM v. 24.2.2011 – Deutscher Ethikrat

Schutz vor Kostenfallen im Internet

Neue Webseite www.vorsicht-im-netz.de gibt Verbrauchern wertvolle Tipps

Mittelung: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Surfen im Internet auf vermeintlich kostenlose Online-Angebote herein. Wie man Internet-Kostenfallen erkennen kann und wie man sich am besten verhält, wenn man in eine solche Falle getappt ist, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher auf der seit heute freigeschalteten Webseite www.vorsicht-im-netz.de.

"Wer weiß, wie solche Abofallen funktionieren, kann sich dagegen schützen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin. Als Reaktion auf die wachsende Zahl von Betrugsfällen im Internet hat das Bundesverbraucherministerium seine Informationsoffensive verstärkt.

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Irrweg Netzsperren

Mitteilung: Piratenpartei Deutschland

Wiederholt sich der große Fehler der Ursula von der Leyen mit deren gescheitertem "Zugangsserschwerungsgesetz" nun in Europa? Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Pornografie mit Kindern hat nun auch die EU-Kommission das Thema "Sperren im Internet" wieder aus der Schublade geholt. Hiergegen formierte sich – wie in Deutschland – bürgerrechtlicher Widerstand, der auch bereits gewisse Erfolge aufzuweisen hat.

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GEW: „Richtungsweisender Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamte“

Bildungsgewerkschaft zu Verwaltungsgerichtsurteil mit bundesweiter Bedeutung

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M./Düsseldorf – Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden. Damit hat die Disziplinarkammer gestern der Klage der Lehrerin stattgegeben und die Disziplinarmaßnahme der Bezirksregierung aufgehoben. Da das Urteil grundsätzliche Bedeutung hat, hat das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zugelassen. Die VG-Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig. In mehreren Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen stehen ähnliche Klagen an. … weiter

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