50 Jahre 1968 – ein sehr persönlicher Rückblick einer Lehrerin

von Brigitte Pick

1968 ist 50 Jahre her und die Gazetten sind voll von Berichten über das sagenumwobene Jahr. Die meisten Schreiber waren zu jung oder gar nicht beteiligt an den Unruhen, andere Beteiligte distanzieren sich und sind nun wertekonservativ.

Die Alltagskultur der 60er Jahre atmete einen repressiven Muff und äußerte sich in der Parole, die bei einer Rede des damaligen Bürgermeisters im Audi Max der FU Berlin hinter seinem Rücken prangte: „Und solche Idioten regieren uns!“ Die Ordinarienuniversität wurde in Frage gestellt. Die verlogene Sexualmoral, die Diskriminierung von Homosexuellen, die rassistischen Vorurteile, die Zwanghaftigkeit von Ordnungsvorstellungen riefen Widerspruch hervor. Die Parteigänger der Nazis waren in Politik, Verwaltung, in der Justiz und Wirtschaft wie in den Medien weiterhin tätig. … weiter


©Grafik: geralt, pixabay, CC0

Kabelloses Internet und Mobilfunk: Ärztekammer mahnt sorgsamen Umgang ein

Symposium zu neuen Wireless- und Handy-Technologien klärt zu Gefahren auf – Szekeres: „Besonders Jugendliche und Kinder schützen“

Mitteilung: Ärztekammer für Wien

Mit der Publikation der „10 Medizinischen Handy-Regeln“ sorgt die Wiener Ärztekammer bereits seit mehr als zehn Jahren für präventivmedizinische Maßnahmen in puncto Mobilfunk und kabelloses Internet. Nun veranstaltet die Ärztekammer das „Vienna Symposium on Safe Use of Digital Technology“ als Fortführung der Nikosia Deklaration von 2017. Bei der Nikosia Deklaration hatte die Ärztekammer gemeinsam mit zypriotischen Institutionen Schutzmaßnahmen vor Handystrahlung und Regeln für Kinder und Jugendliche publiziert sowie das Verbot von WLAN an Kindergärten und Schulen gefordert. … weiter

Quelle: http://www.aekwien.at/

Mitten im Leben: Psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen

Eine Mitteilung und ein Filmspot des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK)

„Für Angehörige zählt nicht die Krankheit, sondern der Mensch.“ Mit dieser Botschaft möchte der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e. V. in seinem Antistigma-Spot die Aufklärung und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Betroffenen und im Besonderen auch für deren Familien und Freunde fördern. Weiterlesen

Politik des Bewusstseins

LSD und andere Drogen bei den „68ern“

Mitteilung: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

LSD war bei den „68ern“ eine „angesagte“ Droge. Doch bei weitem nicht alle machten damit gute Erfahrungen. Zudem war vielen die aus der US-Hippie-Szene stammende „LSD-Ideologie“ suspekt. Damals avancierte Cannabis zur massenhaft konsumierten Droge der jungen Rebellen, erklärt Drogentrendforscher Dr. Bernd Werse in der aktuellen Ausgabe des Wissenschaftsmagazins „Forschung Frankfurt“. … weiter

Quelle: www.muk.uni-frankfurt.de


Direktdownload von „Forschung Frankfurt“ | Ausgabe 1-2018 (pdf-Datei, 9 MB)

Bibi, Dagibee und Co.: Wie Unternehmen mit Influencern in den sozialen Medien kooperieren

Mitteilung: Universität Leipzig

Sie testen neues Makeup, neue Smartphones oder Kochgerichte und tausende Zuschauer folgen ihnen dabei: Social-Media-Influencer setzen sich und bestimmte Produkte in kurzen Videos gekonnt in Szene. Gerade bei jungen Menschen sind sie beliebt – und das nutzen immer mehr Unternehmen für die gezielte Bewerbung ihrer Produkte.

Dieses Phänomen ist wissenschaftlich bislang wenig erforscht. Eine neue qualitative Studie von Kommunikationswissenschaftlern der Universität Leipzig zeigt, wie Unternehmen die Influencer für ihre strategische Kommunikation nutzen. … weiter

Quelle: www.uni-leipzig.de

Besetzung des Audimax der TU Berlin

Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Das Lohndumping der Hochschulen wird auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen. „Unter diesen Bedingungen ist keine gute und nachhaltige Bildung möglich. Für eine Lösung des Problems ist die Beendigung der prekären Beschäftigungsverhältnisse notwendig. Dies kann nur durch den Abschluss eines neuen Tarifvertrags mit Ankopplung an den TV-L geschehen“, sagt Lena Schwarz der Alice-Salomon-Hochschule dazu. Weiterlesen

Generation 1968 und Generation 2018

Das Wissenschaftsmagazin „Forschung Frankfurt“ bringt Studenten von heute ins Gespräch mit dem einstigen Studentenanführer KD Wolff

Mitteilung: Goethe-Universität Frankfurt am Main

Die „Offenheit der Diskurse“ sei ein Verdienst der 68er-Bewegung, meint der ehemalige Studentensprecher Karl Dietrich „KD“ Wolff. Dass diese Offenheit auch von Rechtspopulisten genutzt wird – ist das ein Kollateralschaden?

Über diese und andere Fragen rund um 1968 und die Folgen sprachen KD Wolff und zwei Studenten der Erziehungswissenschaften auf Einladung des Wissenschaftsmagazins „Forschung Frankfurt“, nachzulesen in der gerade erschienen Ausgabe zum Thema „Die 68er“. … weiter

Quelle: www.muk.uni-frankfurt.de | www.idw-online.de


Direktdownload von „Forschung Frankfurt“ | Ausgabe 1-2018 (pdf-Datei, 9 MB)

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Wer die Pressemitteilung des BVerfG und auch das Urteil selber lesen will, ist hier richtig:

Mitteilung;: Bundesverfassungsgericht

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. … weiter

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de


Direktlink zum Urteil

GEW: „Von Urteil enttäuscht – Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte

Mitteilung: GEW Bundesvorstand

Karlsruhe – Mit „Enttäuschung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte reagiert. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion. „Das Gericht  schreibt die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung.“ Tepe kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheide werde. 


PM v. 12.6.2018
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Elke Hannack bedauert Entscheidung zum Beamtenstreikrecht

Mitteilung: DGB

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das in Deutschland bestehende Beamtenstreikverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Streikrecht der nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht keine Kollision des deutschen Beamtenstreikverbots mit den völkerrechtlichen Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat ihr damit nicht die von uns erwartete Bedeutung zugesprochen. Der 2. Senat verwies darauf, dass die derzeitigen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen sowie das Alimentationsprinzip das fehlende Beamtenstreikrecht hinreichend kompensieren würden.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bedauert die Entscheidung sehr und hält an der Auffassung fest: „Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das auch nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten zustehen muss. Leider sieht das Bundesverfassungsgericht dies anders. Einer gesamten Statusgruppe dieses Recht zu verweigern, ohne nach zu erfüllender Aufgabe zu differenzieren, ist für uns auch nach der heutigen Entscheidung nicht nachvollziehbar. Für die nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten, zum Beispiel in den privatisierten Unternehmen oder auch in vielen Verwaltungsbereichen, bedeutet dies erstmal, dass ihnen auch weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sieht man sich die negative Entwicklung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an, so ist nicht verständlich, warum den Betroffenen ein effektives Mittel zur Verbesserung ihrer Situation verwehrt wird.“


PM v. 12.6.2018
Maike Rademaker
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de

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