Ein Kommentar von Hasso Rosenthal*
Überwachung
01. Die Bürger sind verstärkt nach orwellscher Prägung der Überwachung und Manipulation durch die Algorithmen der Internetgiganten wie Facebook oder Google ausgeliefert.
Kooperation
02. Diese Firmen kooperieren ungebremst mit staatlichen Ausspähern.
Schutzpflicht des Staates
03. Seit 2008 gibt es vom BVG das IT-Grundrecht Es wird mit den Datengeschäften mit Füßen getreten. Obwohl das Urteil die Schutzpflicht des Staates definiert.
Persönlichkeitsrechte
04. Es müssen die Menschenrechte auf Privatsphäre mit der Innovationswut und den wachsenden Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht abgeglichen werden.
Manipulation
05. Durch die Algorithmen der „sozialen“ Medien werden des Bürgers Werteentscheidungen manipuliert. Bei Suchanfragen werden nur die Informationen gefiltert, die dem Erfahrungshorizont des Kunden (Nutzer) entsprechen. So wird er in seiner Nachrichtenblase gefangen. So werden abwägende, widersprüchliche Informationen und Wertungen weggeblendet.
Die Forderungen des Europäischen Gerichtshofs und des Verfassungsgerichts werden vernachlässigt. Der Staat reagiert hier später und langsamer als jeder funktionierende Feuermelder.
In der Datenschutzverordnung wird zwar bestimmt, dass nur eine informierte und unmissverständlich abgegebene Einwilligung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen Handlung wirksam ist. Darüber hinaus muss, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, der für die Verarbeitung Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt hat.
Doch in der Praxis geht der ungefragte Datenhandel ungebremst weiter. Weiterlesen